Unsere Platzordnung
- Das Vereinsgelände der OG und das Vereinsheim sollen für alle Mitglieder eine Erholungs- und Entspannungsstätte sein. Rücksichtnahme und kameradschaftliches Verhalten untereinander sind oberstes Gebot.
- Beim Betreten des Vereinsgeländes ist jeder Hund anzuleinen. Das Anbinden oder Ablegen der Hunde an den Tannengruppen, Übungsgeräten und am Clubheim sind nicht gestattet. Hunde, mit denen nicht gearbeitet wird, sind so abzulegen, daß sie den Übungsbetrieb nicht stören.
- Vor dem Betreten des Vereinsgeländes ist dem Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen zu geben. Sollte es vorkommen, daß sich Hunde auf dem Vereinsgelände lösen, so ist dieses unverzüglich zu beseitigen.
- Hunde ab einem ½ Jahr dürfen das Vereinsheim und die Terrasse des Vereinsheimes nicht betreten.
- Kranke und krankheitsverdächtige Hunde dürfen das Vereinsgelände nicht betreten. "Heiße" Hündinnen, die zur Prüfung anstehen, dürfen nur nach Absprache mit dem Ausbildungswart das Vereinsgelände betreten.
- Alle Hunde müssen haftpflichtversichert sein.
- Alle Übungsgeräte sind pfleglich zu behandeln. Nach Gebrauch sind alle Geräte auf den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
- Der Ausbildungswart und der Sportwart sind für den Übungsplatz mit seinen Einrichtungen verantwortlich.
- Anregungen und Wünsche sind in den Monatsversammlungen vorzutragen
- Mitglieder oder Besucher, die sich nicht an diese Platzordnung halten, Streitigkeiten und Unruhe auf den Übungsplatz bringen, sind in diesem Verein nicht erwünscht
- Im Fährtengelände sind die Hunde immer angeleint zu halten, da die Feldmark Jagdgebiet ist. Das Betreten der Felder setzt die Genehmigung der Grundeigentümer, Jäger und Jagdpächter voraus.